Trinkwasser ist Lebensqualität

Reines, frisches Wasser zum Trinken, Kochen und zur Körperpflege ist eine der wichtigsten Grundlagen unseres Lebens.

Deshalb schützt der Gesetzgeber den Anspruch auf dieses Lebensmittel durch neue strenge Verordnungen.

Das ist Neu !

Die neue Trinkwasserverordnung ( ab 1 Januar 2003 ) definiert erhöhte mikrobiologische, chemische und physikalische Anforderungen an Trinkwasser und bezieht erstmals die Verteilung in Anlagen und Hausinstallation mit ein. Die Qualität des Trinkwassers – frei von Krankheitserregern genusstauglich und rein – muss bis zur Zapfstelle garantiert sein.

 

 

Dabei geht die Verantwortung am Wasserzähler vom Versorger ( Wasserwerk ) auf den Betreiber der Hausinstallation über.

Wasser, das den Anforderungen nicht entspricht, darf als Wasser für den menschlichen Gebrauch nicht abgegeben oder anderen zur Verfügung gestellt werden. Eine Zuwiderhandlung der Bestimmungen kann jetzt auch strafrechtlich geahndet werden.

Wen betrifft die neue Trinkwasserverordnung ?

Jeder Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, der Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch abgibt, steht in der Pflicht. Dies trifft vor allem auf Schulen, Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser, Schwimmbäder, Gaststätten, Verwaltungen, Gewerbe.- und Industriebetriebe sowie sonstige Gemeinschaftseinrichtungen zu. Diese Objekte werden vom Gesundheitsamt überwacht.

Aber auch Vermieter von Mehrfamilienhäuser und private Haushalte werden von der Trinkwasserverordnung erfasst. Hier ist eine Überwachung durch das Gesundheitsamt in Einzelfällen möglich.

“ Wir als Ihr Partner in Installationsfragen kennen die neuralgischen Punkte und können effiziente Schutz.- und Sanierungsmaßnahmen bieten. „

 

 

Quelle:

Zum Teil    BWT Haustechnik

 

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